Pyrogames 2015 in Bochum: A&O Pyrogames GmbH – Urteil zur Rückerstattung der Kartenpreise

Mit dem am 18.01.2016 ergangenen Urteil hat das Amtsgericht Magdeburg in dem von uns vertretenen Fall den Veranstalter A&O Pyrogames GmbH zur Rückerstattung des aufgedruckten Kartenpreises für die am 25.07.2015 ausgefallene Veranstaltung „Pyrogames 2015“ in Bochum verurteilt. Daneben hat der Veranstalter ebenfalls die Kosten des Gerichtsverfahrens, des eingeschalteten Rechtsanwalts sowie das Porto für die Rücksendung der Karten an ihn zu ersetzen.

Geklagt hatte eine Kartenerwerberin aus Bochum, die von unserer Kanzlei vertreten wurde. Eine Berufung gegen diese Entscheidung wurde seitens des Gerichts nicht zugelassen. Somit stellt das Urteil die erste rechtskräftige Entscheidung der nun anlaufenden Klagewelle gegen A&O Pyrogames GmbH dar. Sollten Sie ebenfalls Inhaber von Karten für die Pyrogames 2015 sein, beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer Ansprüche gegen die A&O Pyrogames GmbH. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Karten erworben oder von Freunden oder Verwandten geschenkt bekommen haben.

18.01.2016

Unrenovierte Wohnung bei Mietbeginn: Keine Benachteiligung bei Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einer Grundsatzentscheidung deutlich gemacht, dass Mieter, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, aus dem Mietvertrag nicht verpflichtet werden können, die Wohnung in einem renovierten Zustand zu versetzen. Dies soll sowohl während der Mietzeit, als auch (und insbesondere) bei Auszug aus der Wohnung (BGH AZ. VII ZR 185/14 u.a.).

Dies bedeutet, ein Mieter, der in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, muss zum Auszug keine Schönheitsreparaturen in Form einer Renovierung vornehmen.