Eco-Motor: Handytelefonat am Steuer bei Start/Stop-Automatik

In einem aktuellen Urteil (RBs 1/14) hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Autofahrer ein Mobiltelefon in seinem Wagen benutzen darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Soweit nichts Neues. In dem Fall stand das Fahrzeug allerdings an der Ampel und war wegen der „(Eco-)Start-Stopp-Funktion“ des Wagens ausgeschaltet. Währenddessen nutzte der Fahrer die Wartezeit für ein Handygespräch. Die Polizei verhängte deswegen ein Bußgeld wegen des Telefonierens am Steuer. Das Gericht hat klargestellt, dass das Fahrzeug stand und der Motor ausgeschaltet war. Bei abgeschaltetem Motor mache es keinen Unterschied, ob der Motor manuell oder automatisch abgeschaltet wurde. Ein Bußgeld wurde daher nicht fällig.

Natürlich muss das Telefonat beendet werden, solange der Motor noch abgeschaltet ist. Wenn der Motor während des Telefonats wieder anspringt, ist das Bußgeld fällig.

29.10.2014