Abzug beim Restwert im Totalschadensfall

Häufig hat ein Unfallgeschädigter das Problem, dass im Fall eines Totalschadens die Haftpflichtversicherung der Gegenseite einen Abzug beim Restwert des Fahrzeuges vornimmt. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Restwert eines verunfallten Fahrzeuges mit Totalschaden am sogenannten „allgemeinen regionalen Markt“ zu ermitteln ist. Beim Verkauf des Fahrzeuges gilt in der Regel der durch einen Sachverständigen am „allgemeinen regionalen Markt“ ermittelte Restwert.

Wenn von der Versicherung noch vor dem Verkauf des Fahrzeuges ein höheres Gebot zugegangen ist, muss der Geschädigte dieses Gebot annehmen bzw. es bei der Abrechnung gegen sich gelten lassen.

Wurde das Fahrzeug allerdings bereits verkauft, bevor der Geschädigte Kenntnis vom höheren Restwertangebot erlangen konnte, ist der Abrechnung des Schadens der erzielte Restwert zugrunde zu legen.(vgl. BGH-Urteil vom 15.6.2010, AZ: VI ZR 232/09)

Auch hier gilt: Im Falle eines Verkehrsunfalles haben Sie das Recht, den Schaden durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl regulieren zu lassen. Die Anwaltskosten sind ebenfalls grundsätzlich zu ersetzen, wenn Sie kein Verschulden am Unfall trifft. Zögern Sie nicht, uns bei einem Verkehrsunfall zu kontaktieren.

27.04.2016

Filesharing-Urteil des OLG München: Eltern müssen den Namen der Kinder verraten, sonst haften sie selbst

Nach der zuletzt „nutzerfreundlichen“ Rechtsprechung des OLG Köln im Falle von Urheberrechtsverletzungen, die über Familieninternetanschlüsse begangen worden sind, hat das Oberladesgericht München nun in einer Entscheidung vom 14.01.2016 klargestellt, dass Eltern den Namen des (im Fall volljährigen) Kindes, welches die Urheberrechtsverletzung begangen hat, gegenüber dem Rechteinhaber konkret benennen müssen, damit dieser seine Rechte gegenüber dem Verletzer geltend machen kann. Geben sie den Namen hingegen nicht preis, haften sie selbst als Inhaber des Internetanschlusses (sog. „Störerhaftung“) für die Urheberrechtsverletzung.

Das Urteil betrifft die Frage, welche Angaben der Anschlussinhaber gegenüber dem Rechteinhaber machen muss, um seiner sog. „sekundären Beweislast“ nachzukommen und eine Verantwortlichkeit für die Urheberrechtsverletzung abzuwenden. Bislang waren Urheberrechtsverletzungen bei Familienanschlüssen nur schwer verfolgbar. Dies könnte sich nach diesem Urteil nun ändern. Man wird vor diesem Hintergrund bereits im außergerichtlichen Verfahrensstadium abzuwägen haben, ob es sinnvoll ist, ein Klageverfahren zu riskieren, besonders, wenn die örtliche Zuständigkeit vor einem Gericht in München liegt.

Es wird abzuwägen sein, wie hoch der Schutz der Familie (Artikel 6 Grundgesetz) gegenüber dem Interesse des Rechteinhabers, den Verletzer zur Verantwortung zu ziehen, anzusiedeln ist. Nach Ansicht des Oberlandesgericht München gewährt Artikel 6 Grundgesetz keinen „schrankenlosen Schutz gegen jede Art von Beeinträchtigung familiärer Belange“. D.h.: Der Schutz der Familie ist generell einschränkbar. Ob das Erfordernis, seine Kinder zu verraten, eine rechtlich vertretbare Einschränkung ist, wird eine obergerichtliche Klärung erfordern.

Die Revision ist vom OLG München ausdrücklich zugelassen worden. Es ist daher davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof sich abschließend mit dem Fall auseinandersetzen wird. Dieser hatte sich zuletzt in seinen Entscheidungen „Tauschbörse I, II, und III“ aus dem Jahr 2015 ausführlich mit Filesharig-Fällen befasst.

(OLG München, Urteil vom 14.01.2016, Az.: 29 U 2593/15)

21.01.2016

Pyrogames 2015 in Bochum: A&O Pyrogames GmbH – Urteil zur Rückerstattung der Kartenpreise

Mit dem am 18.01.2016 ergangenen Urteil hat das Amtsgericht Magdeburg in dem von uns vertretenen Fall den Veranstalter A&O Pyrogames GmbH zur Rückerstattung des aufgedruckten Kartenpreises für die am 25.07.2015 ausgefallene Veranstaltung „Pyrogames 2015“ in Bochum verurteilt. Daneben hat der Veranstalter ebenfalls die Kosten des Gerichtsverfahrens, des eingeschalteten Rechtsanwalts sowie das Porto für die Rücksendung der Karten an ihn zu ersetzen.

Geklagt hatte eine Kartenerwerberin aus Bochum, die von unserer Kanzlei vertreten wurde. Eine Berufung gegen diese Entscheidung wurde seitens des Gerichts nicht zugelassen. Somit stellt das Urteil die erste rechtskräftige Entscheidung der nun anlaufenden Klagewelle gegen A&O Pyrogames GmbH dar. Sollten Sie ebenfalls Inhaber von Karten für die Pyrogames 2015 sein, beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer Ansprüche gegen die A&O Pyrogames GmbH. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Karten erworben oder von Freunden oder Verwandten geschenkt bekommen haben.

18.01.2016

Unrenovierte Wohnung bei Mietbeginn: Keine Benachteiligung bei Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einer Grundsatzentscheidung deutlich gemacht, dass Mieter, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, aus dem Mietvertrag nicht verpflichtet werden können, die Wohnung in einem renovierten Zustand zu versetzen. Dies soll sowohl während der Mietzeit, als auch (und insbesondere) bei Auszug aus der Wohnung (BGH AZ. VII ZR 185/14 u.a.).

Dies bedeutet, ein Mieter, der in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, muss zum Auszug keine Schönheitsreparaturen in Form einer Renovierung vornehmen.

Eco-Motor: Handytelefonat am Steuer bei Start/Stop-Automatik

In einem aktuellen Urteil (RBs 1/14) hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Autofahrer ein Mobiltelefon in seinem Wagen benutzen darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Soweit nichts Neues. In dem Fall stand das Fahrzeug allerdings an der Ampel und war wegen der „(Eco-)Start-Stopp-Funktion“ des Wagens ausgeschaltet. Währenddessen nutzte der Fahrer die Wartezeit für ein Handygespräch. Die Polizei verhängte deswegen ein Bußgeld wegen des Telefonierens am Steuer. Das Gericht hat klargestellt, dass das Fahrzeug stand und der Motor ausgeschaltet war. Bei abgeschaltetem Motor mache es keinen Unterschied, ob der Motor manuell oder automatisch abgeschaltet wurde. Ein Bußgeld wurde daher nicht fällig.

Natürlich muss das Telefonat beendet werden, solange der Motor noch abgeschaltet ist. Wenn der Motor während des Telefonats wieder anspringt, ist das Bußgeld fällig.

29.10.2014