Eine Kündigung des Wohnraummietvertrags wegen Eigenbedarfs ist auch in dem Fall rechtsmißbräuchlich, wenn der Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtigt bzw. erwägt, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder einem Angehörigen zu überlassen.
(BGH VIII ZR 233/12)